AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Auftrag
Im Auftrag oder in der Bestätigung sind die von t&s Lack zu erbringenden Leistungen genau zu bezeichnen. Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, sofern sie im Auftragsschein genau festgeschrieben und durch t&s Lack bestätigt wurden.
§ 2. Leistungen
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei dem von t&s Lack angewendeten Verfahren zur Lackierung sowie der Smart-Reparatur von sämtlichen zu lackierenden Oberflächen in Deutschland um ein neuartiges Verfahren handelt. Die Arbeiten werden nicht nach den Vorschriften für das jeweilige Handwerk durchgeführt. Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Arbeiten um Lackierungen im Sinne von Überlackierungen der vorhandenen Oberflächen handelt. So wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Lackreparaturen kleine Farbunterschiede sowie Spuren der Beilackierung bei entsprechendem Lichteinfall und bei Smart -Reparaturen der Reparatur sichtbar sein können.
§ 3. Preisangaben
Sofern dies vom Auftraggeber gewünscht wird, gibt t&s Lack im Auftragsschein die Kosten, die für die Durchführung des Auftrages voraussichtlich anfallen werden, bekannt. Diese Preisangaben sind jedoch nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich von t&s Lack schriftlich bestimmt wird. Bei allen Preisangaben handelt es sich um Netto-Preise.
§ 4. Fertigstellung
Sofern ein als verbindlich bestimmter Fertigstellungstermin im Auftrag vereinbart wurde, ist dieser von t&s Lack einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftragsumfang, und tritt hierdurch eine Verzögerung ein, so hat t&s Lack den Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten und einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen. Ansprüche aus einer aus diesem Grunde verzögerten Fertigstellung kann der Auftraggeber gegenüber t&s Lack nicht herleiten.
§ 5. Zahlung
Der Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Abnahme der lackierten Oberflächen und Rechnungsaushändigung zu leisten. Erstkunden zahlen generell Bar, es sei denn, es wurde vorher eine andere Absprache getroffen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist t&s Lack berechtigt, ohne in Verzugsetzung bei der 1. Mahnung und jeder weiteren Mahnung 7,50 € Mahngebühren einzufordern. Ab der 2. Mahnung werden zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben. Sofern t&s Lack eine höhere Belastung oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist, so gilt der nachgewiesene Zinssatz.
§ 6. Aufrechterhaltung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechterhaltung gegen fällige Rechnungsbeträge mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, sofern nicht für diese Gegenforderung ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder diese unbestritten ist.
§ 7. Gewährleistung (Garantie)
Der Auftraggeber hat Mängel der Werkleistung unverzüglich nach Kenntnisnahme t&s Lack mitzuteilen. Die Gewährleistungsrechte beschränken sich anfänglich ausschließlich auf das Nachbesserungsrecht. Für den Fall, dass die Nachbesserung fehlschlägt und dem Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zuzumuten ist, kann der Auftraggeber vom t&s Lack Wandelung (Rückgängigmachung der Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
§ 8. Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Wertgegenstände vor Übergabe des KFZ an t&s Lack aus dem Fahrzeug zu entfernen. Die Haftung der t&s Lack für Verlust oder Schäden am KFZ und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren und anderen Wertgegenständen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. t&s Lack hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
§ 9. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der t&s Lack.
§ 10. (AGB) Geltungsbereich
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma t&s Lack, vorstehend t&s Lack genannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten t&s Lack nur, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise durch Gesetz oder Sonderregelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.